Am Dienstag, den 01.10.24, später Nachmittag, wurde ein 29jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Bei der Kontrolle räumte der Fahrer ein, dass er Alkohol und Marihuana konsumiert hat. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,1 Promille. Wegen des Mischkonsums von Drogen und Alkohol wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei einem sogenannten Mischkonsum eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt.
Hierbei ist es unerheblich, ob der gesetzliche Grenzwert bei Cannabiskonsum überschritten wird.