Schmalkalden-Meiningen – Kreistag beschließt neue Richtwerte für Kosten der Unterkunft

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Der Kreistag Schmalkalden-Meiningen hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag neue Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft beschlossen.

Diese neuen Richtwerte gelten ab dem 1. Dezember 2024 für alle Neu- und Folgeanträge sowie Zusicherungsverfahren bei Umzügen und helfen dabei, den Leistungsberechtigten im Landkreis ausreichend angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Notwendigkeit und Hintergrund

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten im Rahmen der sozialen Sicherung die Kosten für ihre Unterkunft vom Kommunalen Jobcenter oder dem Fachdienst Soziales und Teilhabe.

Diese Unterstützung betrifft unter anderem Empfänger von Bürgergeld (SGB-II-Leistungen) und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Die Höhe der übernommenen Wohnkosten orientiert sich an den neu beschlossenen Angemessenheitswerten, die sicherstellen, dass die Betroffenen Zugang zu bezahlbarem und angemessenem Wohnraum haben.

Neue Angemessenheitsrichtwerte

Die Kosten der Unterkunft setzen sich unter anderem zusammen aus der Grundmiete und den kalten Betriebskosten (Brutto-Kaltmieten). Ob diese angemessen sind, wird anhand der neuen Richtwerte überprüft.

Da der Gesetzgeber nicht definiert hat, was unter „angemessen“ zu verstehen ist, ob und welche Wohnungsgrößen, Ausstattungsmerkmale und Mietpreis-Obergrenzen jeweils anzusetzen sind, müssen die kommunalen Träger verbindliche Vorgaben in einem sogenannten schlüssigen Konzept festlegen.

Grundsätzlich gilt Wohnraum im Sinne des Gesetzes als angemessen, wenn er dem einfachen Wohnstandard zuzurechnen ist.

Die neu beschlossenen Richtwerte für die Brutto-Kaltmieten wurden unterteilt in drei Vergleichsräume, die unterschiedliche regionale Mietniveaus innerhalb des Landkreises widerspiegeln: Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis. Die Werte sind gestaffelt nach Haushaltsgröße:

Zum Vergleichsraum Meiningen gehören: Meiningen, Grabfeld, Rhönblick sowie die Verwaltungsgemeinschaften Hohe Rhön, Dolmar-Salzbrücke und Wasungen Amt Samt

Zum Vergleichsraum Schmalkalden gehören: Die Erfüllende Gemeinde Breitungen, Brotterode-Trusetal, Floh-Seligenthal, Schmalkalden und Steinbach-Hallenberg

Zum Vergleichsraum Zella-Mehlis gehören: Zella-Mehlis und Oberhof

Der Landkreis hatte im Vorfeld des Kreistagsbeschlusses das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt, den regionalen Wohnungsmarkt zu untersuchen und auf Basis dieser Analyse die Angemessenheitswerte festgelegt.

Diese wissenschaftlich fundierte Anpassung gewährleistet, dass die Richtwerte die derzeitigen Wohnverhältnisse im Landkreis realistisch abbilden und Leistungsempfänger Zugang zu genügend Wohnraum im unteren Preissegment haben.

Weitere Regelungen und Unterstützung

In Einzelfällen, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder besonderem Betreuungsbedarf, können weiterhin Ausnahmeregelungen angewendet werden.

Die neuen Richtwerte dienen somit als verbindliche Grundlage und bieten durch die regionale Differenzierung eine realistische und gerechte Unterstützung.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen sieht sich mit diesen Maßnahmen gut gerüstet, um den sozialen Wohnraum für die Anspruchsberechtigten sicherzustellen und gleichbleibende Standards in der Antragsbearbeitung zu gewährleisten.

Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen sind online auf der Website des Landratsamtes unter www.lra-sm.de/jobcenter erhältlich. Bei individuellen Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter des Kommunalen Jobcenters und des Fachdienstes Soziales und Teilhabe zur Verfügung.