Mitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld
Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 Euro ausbezahlt. Ab 2026 sind dies dann 500 Euro jährlich.
Für das laufende Pflegegeldjahr (1 Oktober 2023 bis 30. September 2024) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Wer also im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.
Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden.
Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige. Dieser kann entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte. Es ist nicht zweckgebunden.
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter anderem im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld zu den unten genannten Öffnungszeiten, oder im Internet unter: www.landespflegegeld.bayern.de.
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
Ablichtung des Bescheides der Pflegekasse (nicht das MDK-Gutachten)
Falls gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises.
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 1365, 92203 Amberg
Gerne steht der Pflegestützpunkt auch für alle anderen Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung.
Der Pflegestützpunkt im Landratsamt in der Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt hat Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr geöffnet.
Telefonisch sind die Pflegeberatende unter 09771/94-129 erreichbar, per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@rhoen-grabfeld.de.