Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz in Bischofsheim

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B279, wurde am vergangenen Freitagnachmittag der Fahrer eines Transportunternehmens überprüft.

Der Kraftfahrer konnte den Beamten keine Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten vorweisen und verstieß somit gegen das Fahrpersonalgesetz.

Nach der Anzeigenaufnahme konnte er seine Fahrt fortsetzen.