Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B279, wurde am vergangenen Freitagnachmittag der Fahrer eines Transportunternehmens überprüft.
Der Kraftfahrer konnte den Beamten keine Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten vorweisen und verstieß somit gegen das Fahrpersonalgesetz.
Nach der Anzeigenaufnahme konnte er seine Fahrt fortsetzen.