Gesundheitsamt setzt auf Digitalisierung: Infektionsschutz-Belehrung ab März online

Gastbeitrag von Christin Grobe

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die bei einer Tätigkeit mit Lebensmitteln Pflicht ist, kann ab 1. März 2025 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen unter www.sm.gotzg.de online absolviert werden.

Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, muss vor Beginn der Tätigkeit eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes vorweisen, die nicht älter als drei Monate ist.

Ziel der Belehrung ist es, Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome von Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung sowie Kontamination von Lebensmitteln zu verhindern.

Bürgerfreundlicher Service

„Der Fachdienst Gesundheit ist froh, Infektionsschutzbelehrungen künftig auf der Internet-Plattform des Technologiezentrum Glehn (TZ-Glehn) anbieten zu können. Hiermit haben wir einen extrem bürgerfreundlichen Service eingerichtet.

Auch die Durchführung in verschiedenen Sprachen ist ein großer Vorteil gegenüber der persönlichen Belehrung im Gesundheitsamt“, führt Verwaltungsleiter Alexander Höft aus.

Die Online-Schulungen werden montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr und samstags von 9 bis 15.30 Uhr angeboten. Für die Belehrung fallen Kosten von 30 Euro an, die direkt online mit den gängigsten Zahlungsmethoden Giropay, Kreditkarte, Paypal sowie Überweisung per Vorkasse beglichen werden können.

Entsprechende Informationen können hierzu der Anmeldeseite www.sm.gotzg.de oder dem Terminbuchungs-Portal des Landkreises unter www.termin.lra-sm.de im Abschnitt Fachdienst Gesundheit entnommen werden.

Mehrsprachige Belehrung möglich

Die digitalen Belehrungsvideos stehen in Arabisch, Deutsch inkl. Gebärdensprache, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Ukrainisch zur Verfügung.

In weiteren Sprachen kann das Video mit Untertitel abgerufen werden. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Wurde dieser erfolgreich absolviert, können Teilnehmer ihr Schulungszertifikat sofort abrufen.

Ergänzend zur Onlinebelehrung finden weiterhin Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Landratsamtes in Meiningen statt. Nähere Informationen zu Infektionsschutzbelehrungen und die Möglichkeit der Anmeldung zur Präsenzveranstaltung sind auf dem Terminbuchungs-Portal des Landkreises unter www.termin.lra-sm.de im Abschnitt Fachdienst Gesundheit abrufbar.

Für Fragen rund um das Thema Infektionsschutzbelehrung hilft auch gern das Servicetelefon vom Fachdienst Gesundheit unter Tel. 03693/485 4000 weiter.

Schulung für Schüler weiterhin in Präsenz notwendig

Für Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin nur die Möglichkeit, über Präsenzveranstaltungen die Infektionsschutzbelehrung durchzuführen.

Bei einem Schülerpraktikum wird darum gebeten, sich bitte unter der Tel.: 03693/485 8702 oder per E-Mail an belehrung@lra-sm.de zu melden.

Weitere Informationen zum Thema Praktikum sind im Informationsblatt für ein Schülerpraktikum über nebenstehenden QR-Code oder alternativ unter www.lra-sm.de nachzulesen.