Gastbeitrag von Lena Metz
Unsere heimischen Schwalben halten sich momentan in wärmeren Gefilden auf. Wenn sie zurückkehren, bauen Rauchschwalben ihre Nester bevorzugt in Ställen oder Scheunen, in der Regel mit Tierhaltung.
Die Mehlschwalbe hingegen errichtet ihr Nest gerne an Gebäuden. Vielerorts befinden sich diese an Wohnhäusern mitten in den Ortslagen. Scheinbar verlassene Nester lassen einige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer auf die Idee kommen, die Brutstätten zu entfernen.
Jedoch sind Schwalben sehr standorttreu und nutzen in der Regel ihre Nester aus dem Vorjahr. Deshalb müssen sämtliche Baumaßnahmen an einem Gebäude mit Schwalbennestern mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Das Entfernen von Schwalbennestern ist ganzjährig ausdrücklich verboten. Die Nester sind als Lebensstätte nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Auch die Tiere selbst stehen auf der Roten Liste der Brutvögel und sind inzwischen als gefährdet eingestuft. Durch die zunehmende Bodenversiegelung finden die Mehlschwalben nicht mehr genug Material für den Nestbau.
Außerdem bereiten der Rückgang der Insektenpopulationen sowie die moderne Bauweise von neuen Gebäuden den Mehlschwalben Probleme. Da viele Hausfassaden zu glatt sind, finden die Schwalben keinen Halt für ihr Nest.
Besonders problematisch ist vor diesem Hintergrund die Zerstörung bereits bestehender Nester oder gar ganzer Kolonien durch den Menschen.
Dabei gab es auch andere Zeiten: Im Altertum wurden Schwalben verehrt und durften sogar in Tempeln und an Staatsgebäuden brüten. Im Mittelalter galten sie als Glücksbringer und Frühlingsboten.
Auch heutzutage können Mehlschwalben und Menschen gut zusammenleben. Es kann spannend sein, die Vögel bei der Aufzucht ihrer Brut zu beobachten. Mit wenig Aufwand kann das Zusammenleben mit den Schwalben vereinfacht werden.
So helfen zum Beispiel unter den Nestern montierte Kotbretter dabei, die Hausfassade vor Verschmutzungen zu schützen. Kotbretter stellt die Untere Naturschutzbehörde kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt die Untere Naturschutzbehörde Bad Kissingen, E-Mail: unb@kg.de, Tel.: 0971/801-4085.