Seuchen vorbeugen – Kreistag beschließt weitere Aussetzung der Trichinenprobengebühr

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Jede Jägerin und jeder Jäger kennt sie: Die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Untersuchung, der jedes erlegte Stück Schwarzwild unterzogen werden muss.

Die Untersuchungen werden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen an zwei akkreditierten Trichinenuntersuchungsstellen durchgeführt, die vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes betrieben werden.

Diese Untersuchungen sind aufwändig und kosten Geld – eigentlich. Andererseits besteht ein Interesse der Veterinärbehörde und der Jägerschaft daran, dass die Schwarzwilddichte so gering wie möglich gehalten wird, also möglichst viele Schwarzkittel erlegt werden. Das wiederum liegt in der sich immer weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) begründet.

Mit Sachsen und Hessen sind seit letztem Jahr bereits zwei Nachbar-Bundesländer Thüringens von der Tierseuche betroffen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Schwarzwildbestände sowie auch auf Schweinebetriebe hat.

Fachbereichsleiterin und Vizelandrätin Susanne Reich weiß: „Die Reduzierung der Schwarzwilddichte in einer Region ist ein wichtiges Puzzlestück in der Tierseuchenprävention. Sollte es doch zu einem Eintrag des ASP-Virus in die Schwarzwildpopulation kommen, so wäre dann die Wahrscheinlichkeit einer Weiterverbreitung bei einer niedrigen Wilddichte viel geringer“.

Bereits seit 2020 erlässt der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen deshalb allen jagdausübenden Personen im Landkreis die Gebühren von 10,50 Euro pro Probe. Dies setzt einen Anreiz für die Jägerinnen und Jäger, im Zweifel auch „mal ein Schwein mehr zu schießen“, was sich insbesondere bei jungen Tieren ansonsten aufgrund der Gebühr häufig nicht lohnt.

Aus der Jägerschaft kommen seitdem regelmäßig Rückmeldungen, dass die Bereitschaft zum Erlegen von Schwarzwild durch den Erlass der Gebühr gestiegen sei.

Und dieser subjektive Eindruck lässt sich auch in Zahlen messen: Auch, wenn es regelmäßig gewisse jährliche Schwankungen in den Abschusszahlen gibt, so wurden über einen Fünfjahreszeitraum betrachtet von 2020 bis 2024 signifikant mehr Wildschweine erlegt als im selben Zeitraum davor.

Da sich das Jagdjahr mit dem 31. März 2025 zu Ende neigt, war nun eine neue Entscheidung des Kreistages fällig. Am 18. Februar 2025 wurde in der Kreistagssitzung der Antrag, die Trichinenprobengebühr ein weiteres Mal bis zum 31. März 2026 auszusetzen, verhandelt.

Bis auf die AfD-Fraktion stimmten alle anderen Kreistagsmitglieder geschlossen für den Antrag des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Der Fachdienstleiter der Veterinärbehörde, Dr. David Sporn, zeigt sich darüber dankbar: „Das ist eine gute Entscheidung für die Tierseuchenpräventionsarbeit in unserem Landkreis. Ein Ausbruch der ASP hätte dramatische Folgen für die Landwirtschaft in unserer Region und wäre mit sehr hohen Kosten verbunden.

Wir sind daher sehr froh, dass wir die hervorragende Zusammenarbeit mit der Jägerschaft im Landkreis fortsetzen und einen wirksamen Anreiz für eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild setzen können.“