Am Samstag, dem 31. Mai 2025, gegen 11:30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte im Stadtgebiet Bad Salzungen einen Fahrer eines Leichtkraftrads. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, um das Fahrzeug legal führen zu dürfen.
Die Beamten untersagten dem Fahrer daraufhin die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass für das Führen von Leichtkrafträdern eine entsprechende gültige Fahrerlaubnis zwingend notwendig ist.
Wer ohne diese unterwegs ist, begeht eine Straftat und riskiert nicht nur eine Anzeige, sondern auch erhebliche Konsequenzen für die Verkehrssicherheit.