Aus Streich wird Ernst – Christoph 28 mit Laserpointer geblendet

Sicherlich haben sich diese Kinder nichts dabei gedacht, doch der "Dumme-Jungen-Streich" hätte wortwörtlich ins Auge gehen können.

Am Dienstagabend meldetet sich ein Anwohner des Fuldaer Stadtbezirks Aschenberg bei der Polizei und gab an, dass er gegen 21.30 Uhr aus einem benachbarten Haus mit einem grünen Laserpointer geblendet wurde und Unbekannte mit diesem in sein Haus leuchten würden.

Nur wenige Minuten später ging ein weiterer Notruf ein: Ein Pilot und Co-Pilot des Rettungshubschraubers Christoph 28 teilten mit, dass sie beim Überflug über Fulda im Bereich des Aschenbergs ebenfalls durch einen grünen Laserpointer geblendet worden sind.

Eine Streife der Polizeistation Fulda konnte dank der präzisen Ortsangaben beider Mitteiler schnell ein Wohnhaus ausfindig machen. Die Beamten trafen vor Ort zwei neun- und zehnjährige Jungs an, die bei den Großeltern des Neunjährigen übernachteten.

Vermutlich ohne sich dabei etwas zu denken, hantierten diese nach derzeitigen Erkenntnissen von einem Fenster im Dachgeschoss mit einem Laserpointer, während sich die Großeltern im Erdgeschoss befanden.

Dass diese Tat nur wenig später einen Besuch der Polizei als Konsequenz zur Folge hat, davon sind die Kinder sicherlich nicht ausgegangen.

Die Beamten wiesen die beiden Jungs in einem ausführlichen Gespräch im Beisein der Großeltern auf die enormen Gefahren ihres Handelns hin. Der Laserpointer wurde selbstverständlich sichergestellt und auch eine Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gefertigt.

Der Einsatz von Laserpointern im Flugverkehr kann schwerwiegende Strafen nach sich ziehen, einschließlich mehrjähriger Haftstrafen.

Die Blendung von Piloten mit einem Laserpointer kann zu Sichtbehinderungen und Ablenkungen führen, die im schlimmsten Fall einen Absturz verursachen könnten.

Daher wird ein solcher Angriff als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr betrachtet. Ein entsprechendes Verfahren, kann ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen.