Biber wieder aktiv im Wartburgkreis – Gehölze an Gewässerrändern können geschützt werden

Gastbeitrag von Constanze Koch

Seit dem Jahr 2009 ist der Biber wieder heimisch in den Gewässern des Wartburgkreises.

Vorher war die Art Castor Fiber in Thüringen durch intensive menschliche Bejagung etwa 400 Jahre lang ausgestorben, obwohl Biber in Europa seit etwa 15 Millionen Jahren zur Tierwelt gehört.

Die Rückkehr der Nager ist problematisch, weil die Tiere ihre Umgebung durch Grabungen, den Bau von Dämmen und durch Nage- bzw. Fraßaktivitäten nachhaltig schädigen.

Das sorgt für Konflikte, denn vor allem Gewässeranrainer sind von den Schäden betroffen. Wenn Obstbäume angenagt oder forstwirtschaftlich bedeutsamer Baumbestand förmlich gefällt werden, ist das ärgerlich und ein Verlust in der Kulturlandschaft.

Fraßschäden sind vermeidbar – Naturschutzbehörde gibt Tipps

Ein wirksamer Baumschutz gegen Biberschäden ist im Regelfall preiswert, einfach zu installieren und das notwendige Material ist in jedem Baumarkt zu erwerben. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass vom eigenen Grundstück keine Gefahr ausgeht.

Deshalb ist es empfehlenswert, schon bevor Nagespuren auftreten, die Bäume zu schützen, wenn sie an ein Gewässer angrenzen. Dabei sollte man wissen, dass Biber die Bäume bis zu einem Abstand von 50 Meter zu deren Wohngewässer annagen können.

Als wirksamer Baumschutz sind formbare Drahtgitter aus verzinktem Eisen mit Drahtstärken größer zwei Millimeter und Maschenweiten bis maximal zehn Zentimeter zu empfehlen.

Besonders gut eignen sich Estrichgitter (1,00m x 2,00m), die zu einem Gitterkorb um den Baum gewickelt und an den überlappenden Stellen mit Kabelbindern fixiert werden.

Auch Viereckgeflecht, Wildschutzzaun und Volierenzaun (über zwei Millimeter Drahtstärke) sind gut zu verwenden.

Diese müssen allerdings durch Metall- oder innenseitig angebrachte Holzpfähle verstärkt und mit Metallkrampen am Boden befestigt werden, um zu vermeiden, dass der Biber sie hoch- oder umdrückt.

Materialien wie Kunststoff, Teppich, Folien, Hasendraht und Gitter aus Aluminium bieten keinen geeigneten Baumschutz, weil die Bisskraft des Bibers deutlich stärker ist.

Da sich der Biber zum Nagen auch auf seine Hinterbeine stellt, muss ein Baum inklusive seiner Wurzelausläufer vom Boden aus bis in mindestens ein Meter Höhe geschützt werden. Das entspricht der Größe des Bibers.

Wer eine sehr große Zahl an Gehölzen schützen muss, wie zum Beispiel Eigentümer von Streuobstwiesen oder vieler Kopfbäume (Bäume, die auf einer Höhe von zwischen ein und drei Meter eingekürzt sind), kann sich bezüglich einer Förderanfrage an das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) wenden.

Die Anlaufstelle bietet telefonische Beratung und ist unter 0361/573941-941 oder per E-Mail an kompetenzwbl@tmuenf.thueringen.de zu erreichen.

Das Umweltamt des Landratsamtes Wartburgkreis nimmt ebenfalls Anfragen und Hinweise auf Biber entgegen und steht telefonisch unter 03695/61-6701 und per E-Mail an umwelt@wartburgkreis.de zur Verfügung.