Tuberkulose bei Rindern & Wildtieren im Wartburgkreis – Infos für Jäger, Landwirte & Bürger

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Im Wartburgkreis wurden Tuberkulose-Erkrankungen in zwei Rinderbeständen sowie bei einzelnen Wildtieren nachgewiesen.

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die sowohl Tiere als auch Menschen betreffen und wechselseitig übertragen werden kann (Zoonose). Sie verläuft meist chronisch und zunächst unspezifisch.

Im Wildtierbestand erfolgt die Ansteckung vor allem über Tröpfcheninfektion (Einatmen erregerhaltiger Luft) oder die Aufnahme kontaminierter Äsung (z. B. Kot).

Der Erreger wird mit Speichel und Kot ausgeschieden und ist in der Umwelt lange widerstandsfähig. Erkrankte Wildtiere zeigen häufig Schwäche, Abmagerung und ein vermindertes Fluchtverhalten.

Besonders die Lungenform ist verbreitet, erkennbar an Husten und schleimig-eitrigem Nasenausfluss.

Beim Aufbrechen sind oft eitrig-verkäsende oder knotige Veränderungen der Lymphknoten im Kopf-, Hals-, Brust- und Lungenbereich sichtbar; ähnliche Befunde können auch im Magen-Darm-Trakt auftreten.

Aufgrund des Krankheitsgeschehens führt der Wartburgkreis seit kurzem ein „Wildtier-Monitoring“ durch: Erlegtes Wild darf erst nach einem negativen Untersuchungsergebnis verwertet werden.

Wie Dr. David Sporn, Fachdienstleiter und Amtstierarzt der Veterinärbehörde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, betont, gibt es derzeit keine Tuberkulose-Nachweise im Wild- oder Nutztierbestand unseres Landkreises.

Auch unterliegt aktuell kein Jagdbezirk in Schmalkalden-Meiningen dem Monitoring. Dennoch informiert der Fachdienst vorsorglich – insbesondere Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte – über folgende Hinweise:

Hinweise für Jagdausübungsberechtigte

· Beim Aufbrechen von Wild ist auf konsequente Hygiene zu achten, insbesondere durch das Tragen von Einweghandschuhen sowie die gründliche Reinigung und Desinfektion aller verwendeten Materialien.

· Beim Auftreten sogenannter „bedenklicher Merkmale“ besteht die Pflicht, den zuständigen amtlichen Tierarzt hinzuzuziehen, der über die Tauglichkeit des Wildbrets entscheidet.

· Werden Auffälligkeiten festgestellt, die auf Tuberkulose hindeuten könnten (z. B. veränderte Lymphknoten), sollte das gesamte Stück zur Diagnostik und Entsorgung eingesendet werden. In diesen Fällen erfolgt eine individuelle telefonische Abstimmung mit dem Veterinäramt über den Transport ins Landeslabor Bad Langensalza.

· Sollte das Wildtier-Monitoring auf den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ausgeweitet werden, wird umgehend informiert. Aktuelle Hinweise sowie ein Infobrief sind im Jagdportal des Landkreises abrufbar: https://jagdportal.lra-sm.de

Hinweise für Landwirtinnen und Landwirte

· Vorgaben zur Biosicherheit sind einzuhalten, insbesondere in Betrieben der Rhönregion.

· Nutztiere sind wirksam von Wildtieren zu trennen.

· Stallhygienemaßnahmen wie Schuh- und Stiefelwechsel sind konsequent umzusetzen.

· Auffällige Symptome in Tierbeständen sind umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

· Für Spaziergängerinnen, Spaziergänger und Waldbesucherinnen sowie Waldbesucher besteht nach aktueller Einschätzung keine erhöhte Gefahr.

· Wildfleisch sollte grundsätzlich nur gut durcherhitzt verzehrt werden; unter dieser Voraussetzung ist keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten.

· Beim Konsum von Rohmilch ist besondere Vorsicht geboten. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich erhitzte Milch zu trinken.

· Fleisch von geschlachteten Tieren stellt keine Gefahr dar: Es wird amtlich untersucht und nur dann zum Verzehr freigegeben, wenn es uneingeschränkt tauglich ist.

Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Verfügung: Tel. 03693 / 485-8139.