Berufungsverhandlung am Landgericht Meiningen: Streit um fahrlässige Tötung im Klinikum Suhl

Am Montag, den 29. September 2025, startet um 10 Uhr im Saal A 107 des Landgerichts Meiningen die Berufungsverhandlung über ein Urteil des Amtsgerichts Suhl, mit dem der 63-jährige Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde. Gegen dieses Urteil hat der Nebenkläger Berufung eingelegt.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im Oktober 2016 als Arzt auf der Intensivstation des Klinikums Suhl den dort eingelieferten und mit einer Trachealkanüle beatmeten Geschädigten nicht ausreichend überwacht und nicht bemerkt zu haben, dass die Kanüle disloziert war und quer lag.

Die Beatmung war daher nicht ausreichend und der Geschädigte verstarb an Sauerstoffunterversorgung. Das Amtsgericht kam nach umfangreicher Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass dem Angeklagten keine Fehlbehandlung vorzuwerfen ist.

Fortsetzungstermine sind vorgesehen für Dienstag, den 30. September, Donnerstag, den 2. Oktober, Donnerstag, den 9. Oktober und Dienstag, den 14. Oktober 2025, jeweils 9 Uhr, Saal A 107.