Sonntagabend haben Beamte der Mellrichstädter Polizei mehrere Verkehrskontrollen durchgeführt.
In zwei Fällen mussten die Beamten feststellen, dass die Fahrer der Fahrzeuge keinen Führerschein hatten. In beiden Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Auf der A 71 in Fahrtrichtung Schweinfurt hat eine Polizeistreife einen Pkw angehalten und kontrolliert. An der Tank- und Rastanlage Mellrichstädter Höhe baten die Beamten um den Führerschein und die Fahrzeugpapiere des 31-jährigen Autofahrers.
Der Mann wirkte extrem nervös und gab an, seinen Führerschein vergessen zu haben. Daraufhin recherchierten die Polizisten und stellten schnell fest, dass der Fahrer seinen Führerschein nicht vergessen hatte sondern ihm abgenommen worden war.
Eine vorausgegangene Verkehrsstraftat war der Grund, weshalb ihm der Führerschein entzogen worden ist und er somit gar nicht am Steuer hätte sitzen dürfen. Die Beamten beendeten die Fahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Fahren trotz Fahrverbot
Gegen 21:50 Uhr haben Beamte einen Mercedes auf der B 285 gestoppt. Der 62-jährige Fahrer konnte den Polizisten keinen Führerschein vorzeigen.
Bei der darauffolgenden Überprüfung wurde schnell klar, dass der Mann aktuell gar kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug hätte führen dürfen. Denn aufgrund eines einmonatigen Fahrverbots hatte er seinen Führerschein abgeben müssen.
Die Beamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Neben der Staatsanwaltschaft wird sich auch die Fahrerlaubnisbehörde mit der Fahrt des 62-Jährigen beschäftigen.