Gastbeitrag von Andrea Dominik
In den Abendstunden des 19. September 2025 führten das Jugendamt des Landkreises, die Polizeiinspektion Bad Salzungen, der Zoll sowie die Steuerfahndung eine umfassende Jugendschutzkontrolle im Stadtgebiet durch.
Ziel der Aktion war die Überprüfung von gewerblichen Betrieben hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie weitere ordnungs- und steuerrechtliche Vorschriften.
Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere Shisha-Bars und Verkaufsstellen, bei denen der Verdacht auf den Verkauf illegaler Vapes sowie nikotinhaltiger Produkte bestand. Zudem wurden die Abgabe und der Konsum von Alkohol überprüft.
Ein besonderes Augenmerk lag auch auf dem unerlaubten Aufenthalt von Minderjährigen in jugendgefährdenden Bereichen und zu nicht erlaubten Zeiten.
In einer Shisha-Bar wurden Jugendliche ohne entsprechende Altersnachweise angetroffen, teilweise in Begleitung von volljährigen Begleitpersonen.
Minderjährigen ist es nicht gestattet sich in solchen Raucherbars aufzuhalten, auch nicht in Begleitung oder mit Erlaubnis einer erwachsenen Begleitperson (§ 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG)).
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, Sachgebiet für Kindheit und Jugend, führte Gespräche mit den Jugendlichen und klärte über die bestehenden Regelungen auf.
Die Beamten und Einsatzkräfte beschlagnahmten mehrere E-Zigaretten und Verdampfer ohne Zulassung nach dem Tabakerzeugnisgesetz. Kinder und Jugendliche dürfen, laut § 10 Abs. 1 JuSchG, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse weder kaufen noch konsumieren.
Der Verkauf von unversteuerten und gefälschten E-Zigaretten/Vapes ist ebenfalls verboten. Die jeweiligen Betreiber erwarten nun ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen.
Die beteiligten Behörden ziehen eine positive Bilanz der gemeinsamen Kontrollaktion. Durch die enge Zusammenarbeit konnten zahlreiche Verstöße aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Ziel bleibt es, den Jugendschutz in Bad Salzungen weiterhin konsequent durchzusetzen und Jugendliche vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen zu schützen. Weitere Kontrollen in diesem Bereich sind in Planung.
Weiterführende Informationen zum präventiven und gesetzlichen Jugendschutz erhalten Sie über: kindheit.jugend@wartburgkreis.de.