Der Landkreis Bad Kissingen hat an Landwirte bzw. landwirtschaftliche Betriebe Flächen verpachtet und mit ihnen landwirtschaftliche Pachtverträge geschlossen.
Darin ist festgehalten, dass die jährliche Pacht am 1. November fällig ist. Ein gesondertes Anschreiben ist nicht vorgesehen.
Das Landratsamt bittet deshalb die Betroffenen, soweit sie das noch nicht erledigt haben, den jeweils fälligen Pachtbetrag für das laufende Kalenderjahr bis spätestens 1. November 2025 auf ein Konto des Landkreises einzubezahlen.