Pflichtumtausch von Führerscheinen – Wer ist betroffen?

Mitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Damit es nicht zu langen Wartezeiten kommt, läuft der Umtausch gestaffelt – je nach Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen) oder Ausstellungsjahr (bei älteren Kartenführerscheinen).

Hier finden Sie alle Fristen im Überblick, die nötigen Unterlagen und Infos zum Ablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wichtig: Bitte halten Sie die geltenden Umtauschfristen unbedingt ein, damit der Prozess reibungslos läuft.

Übrigens: Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen grundsätzlich den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen (unabhängig von Papier- oder Kartenführerschein).

Gut zu wissen: Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig und wird anschließend einfach erneuert. Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben selbstverständlich erhalten.

Der Umtausch erfolgt immer bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. In Rhön-Grabfeld befindet sich die Führerscheinstelle des Landkreises in der Siemensstraße in Bad Neustadt.

Kostenpunkt: ca. 30 bis 35 Euro (Direktversand möglich - der Führerschein kommt per Post zu Ihnen nach Hause)