Fehlende Absicherung nach Wildunfall – Folgeunfälle zwischen Henneberg & Eußenhausen

Am Donnerstagmorgen kam es auf der Staatsstraße 2445 zwischen Henneberg und Eußenhausen zu einem Wildunfall.

Ein Autofahrer unterließ es, den Unfallort ausreichend abzusichern, was zu weiteren Unfällen führte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Gegen 05:45 Uhr fuhr ein 61-jähriger Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit mit seinem Skoda von Henneberg in Richtung Eußenhausen. Plötzlich kreuzte ein Wildschwein die Fahrbahn und prallte gegen die Fahrertür des Fahrzeugs.

Das Wildschwein verendete auf der Straße. Der Fahrer begab sich daraufhin zur nächstgelegenen Polizeidienststelle, um den Unfall zu melden. Das verendete Tier ließ er jedoch ohne Absicherung auf der Fahrbahn zurück.

In der Folge kollidierten mehrere nachfolgende Fahrzeuge mit dem Wildschwein und wurden dabei teilweise beschädigt.

Aufgrund der unterlassenen Absicherung des Unfallorts wurde gegen den 61-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.