Gastbeitrag von Lena Metz
Illegale Ablagerungen von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter, Container und Sammelstellen sind sogenannter „wilder Müll“.
Sie sind oft in der freien Landschaft, aber auch an öffentlichen Plätzen oder vor Containerstandorten zu finden. So geschehen am Wertstoffhof Bad Brückenau über das Weihnachtswochenende.
Über die Weihnachtsfeiertage wurden am Wertstoffhof Bad Brückenau in der Dr.-Gartenhof-Straße wahre Berge an Altpapier angeliefert.
Hinzu kamen illegal abgelagerter Elektroschrott und Sperrmüll vor den Toren der Sammelstelle, die die Stadt Bad Brückenau im Auftrag des Kommunalunternehmens betreibt.
Grundsätzlich sind die Verursacher von Abfall für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Alle an die Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücke im Landkreis Bad Kissingen verfügen über eigene Papiertonnen- oder Container.
Reichen diese Kapazitäten einmal nicht aus, kann Papier an den Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Für die Anlieferung von Papier, Pappe und Kartonagen stehen an der Sammelstelle in Bad Brückenau fünf Großcontainer bereit.
Kartons müssen vorher zerkleinert und zusammengelegt eingeworfen werden. Nach den Feiertagen waren die Großcontainer jedoch kaum mehr sichtbar unter einem Berg von Kartons.
„Sind die Container am Wertstoffhof voll, müssen Papier und Pappe wieder mit nach Hause genommen werden“, sagt Jürgen Metz, Vorstand des Kommunalunternehmens.
Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Zusammenhang um Verständnis gebeten, dass es in Spitzenzeiten zu Engpässen kommen kann. Die Ablagerung von Papier vor den Containern ist dennoch nicht gestattet.
Wind und Regen verteilen ansonsten die abgelagerten Papierteile und Kartonagen auf dem Grundstück und in der Nachbarschaft. Die Großcontainer werden zudem wöchentlich geleert.
Elektrogeräte dürfen, genauso wie Sperrmüll niemals außerhalb der Öffnungszeiten vor den Toren abgestellt werden. Neben Brandgefahren bei Elektroartikeln enthalten sie gefährliche Schadstoffe, die zu einer Gefährdung der Umwelt führen.
Sperrmüll wird grundsätzlich nicht angenommen an den Wertstoffhöfen. Für die Mitarbeiter des Bauhofes Bad Brückenau und die Müllwerker des Kommunalunternehmens bedeutet die wahllose Ablagerung des Mülls nun einen erhöhten Arbeitsaufwand.
„Die Beseitigungskosten trägt letztendlich der Müllgebührenzahler“, so Jürgen Metz, Vorstand des Kommunalunternehmens.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dazu angehalten zukünftig die Regelungen zur Anlieferung zu beachten. Verursacherinnen und Verursacher einer wilden
Müllablagerung begehen eine Ordnungswidrigkeit, bei der Ablagerung von gefährlichen Abfällen sogar eine Straftat, die zur Anzeige gebracht wird. Zudem können die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sowie die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe können unter www.abfall-scout.de oder der Abfall-Scout App des Kommunalunternehmens entnommen werden.



