Mitteilung aus dem Büro Christian Hirte
Die Bundesregierung will, dass der Wolf wieder bejagt werden kann. Zu diesem Zweck wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der eine Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz vorsieht.
„Endlich bekommen wir ein vernünftiges Wolfsmanagement,“ so der Chef der Thüringer CDU-Landesgruppe im Bundestag, Christian Hirte. „Je weiter sich der Wolf ausbreitet, desto größer wird das Gefahrenpotenzial für Bevölkerung und Weidetiere.“
Allein im Jahr 2024 sind bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig haben sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe.
Der Bundestag wird die 1. Lesung des Gesetzentwurfes am Mittwoch, 14. Januar, 17.30 Uhr live übertragen.
