Landkreis Fulda: Meldung von Schafen, Schweinen & Ziegen bitte nachzuholen

Mitteilung des Landkreises Fulda

Alle Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen sind zur jährlichen Meldung der Anzahl ihrer aktuell gehaltenen Schafe, Ziegen und Schweine verpflichtet (Stichtagsmeldung). Die Meldung musste bis zum 15. Januar erfolgen und dient der tierseuchenrechtlichen Überwachung.

Gerade im Hinblick auf das Auftreten infektiöser Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Teilen von Deutschlands ist ein aktueller Datenbestand wichtig.

Im Landkreis Fulda sind viele Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen dieser Pflicht bis jetzt noch nicht nachgekommen.

Aktuelle und ehemalige Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgefordert, ihren Meldestand umgehend zu überprüfen. Bei Bedarf ist die Stichtagsmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben bzw. nachzuholen oder auch eine bereits beendete Haltung abzumelden.

Die zuständige Stelle für die Meldung ist der HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.) in Alsfeld.

Alle Meldungen können vom Tierhalter auch direkt in der HIT-Datenbank online erfasst werden. Sofern die Zugangsdaten nicht vorliegen, sind diese beim HVL zu erfragen.

Nähere Informationen sind auf der Seite des HVL unter der jeweiligen Tierrubrik zu finden: www.hvl-alsfeld.de (dort: Viehverkehrsverordnung).

Sofern eine Abmeldung der Tierhaltung erfolgt, ist neben dem HVL auch das Veterinäramt des Landkreises Fulda zu informieren: per Mail an veterinaeramt@landkreis-fulda.de.