Aufgrund aktueller Ereignisse weist die Stadt Bad Salzungen eindringlich darauf hin, dass das Betreten und Befahren von Eisflächen sämtlicher Gewässer in allen Stadt- und Ortsteilen strikt verboten ist.
Grundlage hierfür ist § 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Salzungen (OVO).
Gemäß § 6 Absatz 2 dürfen Eisflächen nur dann betreten oder befahren werden, wenn sie zuvor durch die Stadtverwaltung geprüft und ausdrücklich freigegeben worden sind. Eine solche Freigabe liegt aktuell nicht vor.
Die derzeitigen Witterungsbedingungen erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Eisbildung.
Die Temperaturen lagen bislang nicht über einen ausreichend langen Zeitraum durchgehend deutlich unter dem Gefrierpunkt, sodass die Eisflächen nicht vollständig tragfähig sind. Es besteht akute Lebensgefahr durch Einbrechen des Eises.
Die Stadt Bad Salzungen appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger – insbesondere an Eltern –, das Betretungsverbot unbedingt zu beachten und Kinder über die Gefahren aufzuklären.
Eisflächen dürfen erst dann genutzt werden, wenn sie von der Stadt getestet und offiziell freigegeben wurden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden.

