Neidhartshausen: Katzen in den Händen eines Tierquälers, Katzenhassers oder doch überfahren?

In Neidhartshausen verschwinden seit Jahren wiederholt Katzen. Soll hier auf dem Dorf etwa ein Katzenhasser sein Unwesen treiben? Diese Frage stellen sich die örtlichen Katzenbesitzer immer wieder.

Verschwinden Tiere, so suchen die Besitzer meist als erstes an der Bundesstraße B285, ob diese eventuell überfahren wurden. Doch oft ist es so, dass die Tiere einige Tage später, wie „abgelegt“ an der Straße, tot aufgefunden werden oder gar spurlos verschwunden sind.

Erst vor kurzem sei dies erneut so geschehen: Tage später „abgelegt“, aber die Verletzungen deuteten nicht auf über- oder angefahren hin, sondern eher nach einer Falle.

Falls dies wirklich der Fall sein sollte, scheint demjenigen nicht bewusst zu sein, dass es sich hier um eine Straftat handelt. Diese kann nach §17 Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe führen.

Schadensersatzansprüche könnten ebenso geltend gemacht werden. Vom dem großen Verlust für die Katzenbesitzer und deren Familien - meist zählen die Haustiere als Familienmitglieder - mal ganz abgesehen.

Dass man selbst auf dem Dorf mit derart grausamen Taten an Tieren konfrontiert wird, halten viele Menschen für unvorstellbar - doch scheint dies in Neidhartshausen Realität zu sein.

Ebenso ist das Aussetzen einer Katze eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld behaftet sein. Leidet das Tier, stellt dieses Verhalten sogar eine Straftat dar.

Wenn sich Familien für ein Haustier entscheiden, zumindest sollte es so sein, dann ist diese Entscheidung an eine Verantwortung gebunden.

Man kümmert sich um das Tier, kauft adäquates Futter, geht zum Tierarzt und bindet es fest in die Familien ein... - und dann kommt eine solche traurige Überraschung! Nur jemand ohne jegliche Empathie ist zu so einer Tat fähig.