Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) endet in diesem Jahr. Somit werden Neuwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 erforderlich.
Die Stadt Meiningen erstellt ihre Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen bis zum 15.04.2023.
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in Meiningen mitarbeiten wollen. Die Bewerber müssen Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Meiningen wohnen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort selbst bewerben oder auch andere Personen vorschlagen. Eine Wiederwahl der bisherigen ehrenamtlichen Richter ist ebenfalls zulässig.
Hierfür ist eine erneute Bewerbung erforderlich. Insgesamt muss die Stadt Meiningen 40 Bewerber für dieses Ehrenamt vorschlagen. Sie trägt damit unter anderem bei, zur Verbesserung der Qualität der Beteiligung des Volkes an der Strafjustiz und zur Rechtsprechung insgesamt.
Bewerbungen von Personen mit Wohnsitz in Meiningen, die die Vorschlagsliste berücksichtigen soll, können bis zum 15.04.2023 bei der Stadtverwaltung, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen eingereicht werden.
Die entsprechenden Unterlagen sowie alle Informationen über den Ablauf der Wahl erhalten Sie unter www.meiningen.de.
Ebenso können Sie diese direkt anfordern über die Stadtverwaltung Meiningen, Büro des Bürgermeisters, Herr Freytag, Telefon: 03693/454-121 oder E-Mail: freytag@stadtmeiningen.de.