Alles ist im Prozess – Jugendschöffen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gesucht

Da die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen am Amtsgericht Meiningen zum Jahresende 2023 ausläuft, hat die Suche nach geeigneten Bewerbern für dieses spannende Ehrenamt jetzt begonnen.

In diesem Jahr steht die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an.

Voraussetzungen für die Bewerbung zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen sind u.a.:

- deutsche Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- keine Vollendung des 70. Lebensjahres
- Wohnort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Das Ehrenamt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen kann also jeder Mann und jede Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 70 Jahren ausüben – abgesehen von einigen, wenigen Ausnahmen.

Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. Allerdings sollte der Jugendschöffe erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die gesetzlichen Anforderungen sind nicht zwingend an bestimmte Berufsgruppen gebunden.

Anhaltspunkte für die geforderte jugenderzieherische Erfahrung können sich z.B. aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren, die bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken.

Sie sind dabei mit gleichem Recht und gleicher Stimme wie der Berufsrichter ausgestattet. Schöffe wird man, in dem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird.

Für die Bewerbung kann das veröffentlichte Formular bzw. der Vordruck auf der Homepage des Landkreises verwendet werden, welches unter www.lra-sm.de zum Download bereit steht.

Die unterschriebenen Unterlagen sind bis zum 22. Mai 2023 an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Jugend, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzusenden.

Für nähere Informationen zur Begleitung des Amtes des Jugendschöffen liegt die „Informationsbroschüre zum Schöffenamt“ in den Kommunen, den Amtsgerichten und im Landratsamt bereit.