Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
In Deutschland fallen ab dem 01. März 2023 weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg. So endet beispielsweise die Testpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen.
Damit entfällt für die Gesundheitsämter die gesetzliche Grundlage für Testungen auf das Corona-Virus und die Möglichkeit zur Abrechnung der Kosten für die Labore.
Die Beauftragungen des Fachdienst Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für Schnelltestzentren und PCR-Teststellen laufen mit dem 28. Februar 2023 aus.
Testzentren schließen
Das Gesundheitsamt informiert darüber, dass sich Bürger künftig im Falle eines Verdachts auf eine Covid-19-Infektion zur Abklärung an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin wenden.
Diese entscheiden dann entsprechend, ob sie einen Schnelltest bzw. einen PCR-Test durchführen und diesen durch ein Labor bestätigen lassen.
Eine Bestätigung der Infektion durch das Labor wird dann auch dem Fachdienst Gesundheit gemäß Infektionsschutzgesetz zugestellt.
Corona-Service-Hotline bleibt
Selbstverständlich kommt der Fachdienst Gesundheit seiner Beratungs- und Fürsorgefunktion weiterhin nach. Unter der Service-Hotline 03693-485 4000 können sich die Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Gesundheitsthemen und auch zum Thema Corona telefonisch beraten lassen.
Zudem finden Interessierte alle wichtigen aktuellen Regelungen und Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen: www.lra-sm.de.