Ein Unbekannter bestellte im Namen des Anzeigeerstatters Hörgerätebatterien im Internet. Bekannt wurde dies dem Geschädigten aus Stockheim erst als er Mahnungen von einem Zahlungsdienstleisters erhalten hatte.
Daraufhin setzte sich der 61-Jährige mit diesem in Verbindung und konnte die Einstellung der Forderungssache erreichen. So weit, so gut.
Allerdings erhielt er nun ein Schreiben eines Inkassobüros, dass bereits im November vergangenen Jahres schonmal Batterien im Wert von ca. 47 Euro widerrechtlich bestellt worden waren.
Der Geschädigte erstattete Anzeige.