Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellten die Beamten der Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen in den frühen Morgenstunden des Samstages während einer Verkehrskontrolle in Brotterode fest.
Am kontrollierten Fahrzeug konnte weder eine TÜV-Plakette, noch eine Landratsmarke festgestellt werden. Auch einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs konnte der Fahrer nicht vorweisen.
Ihm wurde die Weiterfahrt mit seinem Fahrzeug untersagt und eine Strafanzeige gefertigt. Ihren Augen kaum trauen wollten die Polizeibeamten nur einen Tag später.
Wiederholt stellten sie fest, dass der Autofahrer sein Fahrzeug benutzte, obwohl dies weiterhin nicht ordnungsgemäß versichert und angemeldet war.
Die Beamten stellten deshalb nun das Kennzeichen und den Schlüssel des Autos sicher und fertigten gegen den 52-jährigen mehrere Anzeigen.