Beitrag von Rüdiger Christ
Die Bürgerinitiative gegen Windkraft im Wald der Vorderrhön Stadtlengsfeld begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, den vor einigen Tagen die FDP im Thüringer Landtag eingebracht hatte.
Darin heißt es:
„Unser Vorschlag hat zum Ziel, Thüringens Wälder zu erhalten und besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten“, sagt Dirk Bergner als forstpolitischer Sprecher der FDP.
„In Zeiten des Klimawandels ist es grundfalsch, den Wald als wichtigen Kohlendioxid-Speicher weiter zu beeinträchtigen. Wenn Waldflächen durch Borkenkäfer und Trockenheit in Mitleidenschaft gezogen sind, sollte man sie ökologisch sinnvoll umbauen, anstatt sie plattzumachen.
Wald muss Wald bleiben! Alles andere ist ökologischer Unsinn. Die heutige Äußerung einer Grünen, dass das Ersetzen von Bäumen durch Windräder das Kohlendioxid-Problem löst, karikiert sich von selbst.“
Die FDP trete weiterhin dafür ein, dass in Thüringens Wäldern möglichst keine Windräder errichtet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisher geltende, pauschale Verbot von Windenergieanlagen in Thüringer Wäldern als verfassungswidrig erklärt. In ihrem Gesetzentwurf hat die FDP den gerügten Passus gestrichen.
An dessen Stelle tritt nun eine Ausweitung der Interessenabwägung bei der Nutzung von Waldflächen.
„Wir wollen, dass bei der Entscheidung, ob Waldfläche für eine andere Nutzungsart umgewidmet werden darf, zwei Belange zwingend berücksichtigt werden.
Zum einen ist dies die Frage, ob geschädigte Waldflächen wieder aufgeforstet werden können. Denn dort, wo wir heute aufforsten, wächst der Wald der Zukunft. Zum anderen wollen wir vermeiden, dass Ausgleichsaufforstungen zulasten landwirtschaftlicher Flächen gehen“, erklärt Dirk Bergner.
Die Stadtlengsfelder BI gegen Windkraft im Wald der Vorderrhön nimmt zu dem Gesetzentwurf der FDP wie folgt Stellung:
„Dass die FDP vor einigen Tagen einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes im Landtag eingebracht hat, gibt unserer Bürgerinitiative Hoffnung.
Wir haben nicht vergessen, dass die FDP es war, die mit ihrem Gesetzentwurf mit dazu beigetragen hat, dass Windkraft im Wald durch die Änderung des Thüringer Waldgesetzes verboten wurde.
Für uns ist es auch ein Zeichen, dass unser vierjähriger Kampf gegen Windkraft im Wald nicht vergebens war. Der weitere sinnlose Ausbau der Windenergie darf nicht zulasten des Waldes und nicht auf Kosten von Natur und Artenschutz gehen.
Die Wiederaufforstung geschädigter Waldflächen muss nach Forderung der FDP oberste Priorität haben.
Wir unterstützen diese Forderungen und hoffen, dass im Thüringer Landtag endlich die Kräfte, denen der Schutz unserer Heimat am Herzen liegt, konstruktiv zusammenarbeiten gegen die vorherrschenden Klimaidiologen.
Erinnern möchten wir an die Worte unseres Ministerpräsidenten 2019 der in Verbindung mit dem „Aktionsplan Wald 2030“ sagte: "die Thüringer Wälder zählen zu den zentralen Lebensadern unseres Freistaates, sie zu erhalten und vor weiteren Schäden zu bewahren, lohnt jede Mühe."
Diese Aussage blieb leider ohne jegliche Reaktion. Vielmehr zeigte die Debatte im Landtag zu diesem Gesetzentwurf, dass Rot/Rot/Grün von grüner Windkraftideologie geprägt ist und einen schnellen Windkraftausbau auch im Wald vorantreiben will.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Tür geöffnet für eine sinnlose Verspargelung unserer Wälder. Es beschränkt nicht die Rechte und Pflichten unserer Politiker im Landtag die besonderen Belange des Naturschutzes mit ihrer Gesetzgebungskompetenz zu berücksichtigen.
Wir retten unseren Wald nicht, indem wir in ihm 250 Meter hohen Windrädern pflanzen.
Bei allen Aktivitäten unserer Bürgerinitiative, ohne Mehrheit im Landtag kann dieser Gesetzentwurf nicht durchgesetzt werden. Unser Wald braucht eine geeinte Opposition von CDU, AfD und FDP.
Eine Brandmauer zwischen den Parteien darf es nicht geben, wenn es um den Erhalt des Waldes und um den Lebensraum von Menschen und Tier geht. Wir stehen an Eurer Seite“, so der Sprecher der BI, Ralf Adam abschließend.