Aufgrund von Straßenbauarbeiten im Auftrag des Landesamtes für Bau und Verkehr wird die Ortsdurchfahrt Buttlar sowie der Abschnitt B 84 zwischen Abzweig Mühlwärts und „Schacht II“ in drei Bauabschnitten im Zeitraum von Montag, 3. April, ab 8 Uhr bis voraussichtlich Freitag, 14. April, 18 Uhr, voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über B 278 – Geisa – L 1016 – Oechsen – Dermbach – B 285 – Dorndorf und umgekehrt.
Im Zeitraum von Donnerstag, 6. April, 18 Uhr, bis Dienstag, 11. April, 7 Uhr (Ostern) wird die Vollsperrung aufgehoben.
Der erste Bauabschnitt in der Ortsdurchfahrt Buttlar erfolgt von Montag, 3. April, 8 Uhr, bis Donnerstag, 6. April, 18 Uhr, und beginnt nach dem Abzweig Wenigentaft (K 102 A) und erstreckt sich bis zur Einmündung „Kirchstraße“.
Verkehr von Bermbach kann über Ortsstraßen nur in Richtung B 84 Sünna und umgekehrt und nicht in Richtung Hünfeld/Mansbach/Geisa fahren.
Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Buttlar kann für den Zeitraum ausschließlich aus Richtung Sünna gewährleistet werden.
Für den Busverkehr wird eine Ersatzhaltestelle in der „Pfarrer-Wiegel-Straße“ eingerichtet, da die B 84 nicht befahrbar ist.
Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die Schadstellensanierung zwischen Abzweig Mühlwärts und „Schacht II“ von Dienstag, 11. April, 7 Uhr, bis voraussichtlich 18 Uhr, sowie die Arbeiten vom Parkplatz an der B 84 bis ausschließlich Einmündung Gewerbegebiet Buttlar (etwa 200 Meter) am nördlichen Ortseingang im Zeitraum von Dienstag, 11. April, 7 Uhr, bis Mittwoch, 12. April, 18 Uhr.
Die Zufahrt Gewerbegebiet Buttlar ist für den Zeitraum von Dienstag, 11. April, 7 Uhr, bis Mittwoch, 12. April, 18 Uhr, nur aus Richtung Hünfeld/Geisa gewährleistet.
Der dritte Bauabschnitt beinhaltet die Vollsperrung vom Abzweig „Kirchstraße“ und erstreckt sich bis zur Einfahrt Gewerbegebiet Buttlar Nord.
Für den Zeitraum von Donnerstag, 13. April, 7 Uhr, bis Freitag, 14. April, 18 Uhr, ist die Zufahrt Gewerbegebiet Buttlar nur aus Richtung Vacha/Sünna gewährleistet.
Die Anlieger der B 84 in Buttlar werden ersucht die Fahrzeuge außerhalb der Vollsperrungsabschnitte abzustellen.