Im fließenden Verkehr in Mellrichstadt stellten die Beamten am Dienstagnachmittag ein Kleinkraftrad mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen fest, woraufhin sie den 46-Jährigen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Die Weiterfahrt ohne gültiges Versicherungskennzeichen wurde ihm natürlich untersagt.
Da sich der 46-Jährige allerdings direkt im Anschluss an die Kontrolle ein neues, gültiges Kennzeichen bei seiner Versicherung besorgte, konnte er kurze Zeit später seine Fahrt ohne Beanstandungen fortsetzen.
Die Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird der Staatsanwaltschaft Schweinfurt trotz allem vorgelegt.