Nachdem Einkaufen vergaß ein 78-Jähriger seinen Einkaufsbeutel samt Geldbörse an einem Einkaufswagen. Zuhause angekommen bemerkte er den Verlust und begab sich sofort wieder zurück zum Ladengeschäft.
Dort angekommen war die Tasche allerdings schon verschwunden. Daraufhin ließ der Geschädigte seine EC-Karte durch seine Hausbank sperren. Über die Postbotin erhielt er am nächsten Tag seine Geldbörse zurück.
Diese war durch einen Unbekannten in den Briefkasten der Postangestellten geworfen worden. Bei der Durchsicht des Portemonnaies stellte er fest, dass die EC-Karte, sowie insgesamt 115 Euro Scheingeld entwendet worden waren.
Die EC-Karte fand sich später im Kontoauszugdrucker seiner Bank wieder. Diese war aufgrund der Sperrung eingezogen worden. Allerdings hatte der Dieb vorher einen Überweisungsträger mit einem Betrag von 700 Euro bei dem Geldinstitut eingereicht.
Der Betrug fiel erst auf als der Geschädigte persönlich bei seiner Bank vorstellig wurde. Er erstattete Anzeige zum einen wegen Diebstahls, zum anderen wegen Überweisungsbetruges und Urkundenfälschung.