Aufatmen bei Geflügelausstellern: Die Vorgaben für die Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden gelockert.
Konkret entfällt ab sofort die Testpflicht auf das Geflügelpest-Virus für ausgestelltes Geflügel. Durch die Veterinärbehörde war Anfang des Jahres angeordnet worden, dass jedes ausgestellte Geflügel per Tupfer auf das Vorliegen der Geflügelpest untersucht werden muss, bevor es ausgestellt werden darf.
„Diese Anordnung war notwendig gewesen, da wir Geflügelpest-Fälle in unserem Landkreis zu verzeichnen hatten und eine Geflügelbörse als ‚Drehscheibe‘ für Krankheiten wirken kann“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn.
„Wir sind sehr froh, dass bei uns nun keine weiteren Fälle aufgetreten sind“.
Wer eine Geflügelausstellung in unserem Landkreis plant, hat nach derzeitigem Stand unter anderem folgende Dinge zu beachten:
- Jede Ausstellung ist bei der Veterinärbehörde mindestens vier Wochen im Voraus anzuzeigen
- Geflügelausstellungen müssen in geschlossenen Räumen stattfinden
- Auszustellendes Geflügel muss beim Einlass durch einen Tierarzt klinisch untersucht werden
- Sowohl Aussteller als auch Käufer müssen in einem Register geführt werden
Weitere Details ergeben sich aus der neuen Allgemeinverfügung Nr. 6/2023 des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, die auf der Homepage der Kreisbehörde veröffentlicht wurde (www.lra-sm.de -> News -> Öffentliche Bekanntmachungen). Bei Fragen steht der Fachdienst unter Tel. 03693 / 485-8165 zur Verfügung.
Wichtig ist: Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis auf Widerruf.
Das heißt, falls neue Fälle der Geflügelpest im näheren Umkreis auftreten sollten oder andere tierseuchenrechtlichen Gründe vorliegen, können auch wieder strengere Auflagen für Geflügelaussteller oder -halter festgelegt werden.