HEUTE ist der Tag der Organspende – Menschenleben retten mit dem Organspendeausweis

Gastbeitrag von Tamara Burkardt

Organspende ja oder nein? Eine Frage, die sich immer mehr Menschen stellen. Und das ist auch gut so, findet Dr. med. Andrea Teichert, Transplantationsbeauftragte Ärztin des Helios Klinikums Meiningen: „Denn egal wofür man sich am Ende entscheidet: Wichtig ist, sich darüber Gedanken zu machen und den eigenen Willen schriftlich festzuhalten!“

Zum Tag der Organspende am 3. Juni 2023 macht sie deshalb auf dieses wichtige Thema aufmerksam – und auf die besondere Rolle, die ein Organspendeausweis dabei spielt.

Rund 9.000 schwer erkrankte Menschen warten in Deutschland aktuell auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Nur den wenigsten von ihnen kann durch eine Lebendspende geholfen werden. Die überwiegende Zahl an Organspenden erfolgt postmortal – also nach der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls eines Spenders.

Dr. med. Andrea Teichert, Leitende Oberärztin

Deshalb sei es extrem wichtig, dass sich die Menschen zu Lebzeiten damit auseinandersetzen, ob sie im Todesfall Organe spenden möchten oder nicht. Zwar sei die Zahl der Organspenden im Vergleich zum massiven Rückgang 2022 wieder leicht gestiegen.

Doch die Zahlen der vorherigen Jahre habe man noch lange nicht wieder erreicht, so Dr. Teichert. Auffallend unter diesen Organspenden sei auch die geringe Prozentzahl derer Organspender, die ihren Willen mündlich oder schriftlich bekundet hatten: nämlich lediglich 34 Prozent.

Bei den anderen 66 Prozent der Menschen, die 2022 zu Organspendern wurden, mussten die Angehörigen die Entscheidung zur Organspende nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder nach ihren eigenen Wertvorstellungen treffen.

Positiv sei jedoch zu verzeichnen, dass sich bei einer Umfrage des MDR Anfang 2023 allerdings rund 71 Prozent der Befragten gut oder sehr gut zum Thema Organspende informiert fühlten.

Strenge Regeln für die Chance auf ein „neues Leben“

„Eine Organspende ist immer ein Geschenk für die Wartenden – eine Chance auf neues Leben“, weiß Oberärztin Dr. Teichert. Meist verspüren Organempfänger und deren Angehörige ewige Dankbarkeit gegenüber den mit einer Organspende helfenden Menschen.

Auch wenn die Spende anonym bleibt. Denn oft erhalten auf eine Organspende angewiesene Patient:innen erst dann die Chance auf ein „neues Leben“, wenn ein anderes Leben erlischt.

Erst wenn alle Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind (der Hirntod eintritt), erlöschen auch das Bewusstsein und die Sinneswahrnehmungen und damit alles, was diesen Menschen einmal ausgemacht hat.

„Nur durch die künstliche Beatmung und die Weiterbehandlung auf einer Intensivstation ist es medizinisch dann noch möglich, bestimmte Körper- und Organfunktionen für eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten“, erklärt Dr. Teichert.

Die postmortale Organspende – also die Organspende nach eingetretenem Tod – unterliegt in Deutschland dem Transplantationsgesetz. Dabei regeln die strengen Richtlinien der Bundesärztekammer eine einheitliche Vorgehensweise zur Feststellung eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls.

Um einen solchen Ausfall rechtssicher festzustellen, muss ein strenges Protokoll unter Mitwirkung von zwei Fachärzten mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin eingehalten werden.

Das Helios Klinikum Meiningen kann zudem neben Dr. Teichert noch auf einen weiteren Facharzt der Intensivstation sowie eine Pflegekraft zurückgreifen, die speziell zum Thema Organspende ausgebildet sind.

Den Willen zu Lebzeiten festhalten – via Organspendeausweis

Die postmortale Organspende kann erst erfolgen, wenn der Nachweis des Hirntodes erbracht ist und der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat. Die Entscheidung des Verstorbenen ist grundsätzlich bindend – egal ob mündlich oder schriftlich.

Wenn sich beispielsweise nach einer schweren Gehirnverletzung abzeichnet, dass der Hirntod zu erwarten ist, suchen die Ärzt:innen der Intensivstation das Gespräch mit den Angehörigen. Sollte keine schriftliche Verfügung vorliegen, müssen die nächsten Angehörigen oder eine vom Verstorbenen benannte dritte Person nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

„Das ist für alle Beteiligten ein schweres Los, weil es die trauernden Angehörigen zusätzlich Kraft kostet, eine Entscheidung über den Umgang mit den Organen des Verstorbenen treffen zu müssen“, führt die Fachärztin für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin fort.

Der Organspendeausweis sei neben der Patientenverfügung daher eine gute Möglichkeit, die eigene Entscheidung schriftlich festzuhalten. Denn sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung einer Organ-Gewebespende könne darin geäußert sowie einzelne Organe bzw. Gewebe für eine Spende individuell ausgeschlossen werden.

Wer also bereits zu Lebzeiten die eigene Entscheidung zum Thema Organspende schriftlich oder zumindest mündlich mitteilt, kann seinen Angehörigen diese Last abnehmen.

Eine Möglichkeit, sich live zum Thema Hirntod und Organspende zu informieren, erhalten die Besucher:innen des Thüringentages in Schmalkalden am Stand des Helios Klinikums Meiningen im Westendpark am Sonntag, den 11. Juni 2023.