Wartburgkreis fördert Ehrenamt – Anträge noch bis 30.6.23 stellen

Noch bis zum 30. Juni können Anträge auf eine finanzielle Zuwendung zur Förderung des Ehrenamtes im Wartburgkreis gestellt werden.

Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind die Mittel beispielsweise für Ehrungen von Ehrenamtlichen, Dankeschön-Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, zu verwenden.

Organisationen, welche die Gemeinnützigkeit mittels Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen, können mithilfe eines Antrages ihr Anliegen vorstellen.

Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de abrufbar.

Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni 2023 mit aktueller Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes im Büro des Landrates vorliegen. Wird eine Zuwendung gewährt, sind die Mittel bis 31. Dezember dieses Jahres zu verbrauchen.

Das Antragsformular ist auch über die Lena Lindemann, Ehrenamtsförderung, erhältlich, die auch gerne Fragen beantwortet und Hinweise zur Antragsstellung gibt.

Kontaktdaten:

Telefon: 03695/615105
E-Mail: ehrenamt@wartburgkreis.de