Auf Anraten seiner Rechtsanwältin wollte ein 41-Jähriger aus Oberstreu Anzeige wegen vermutlichen Betruges erstatten. Der Mann hatte einen Kaufvertrag über einen Pkw mit defekten Heckleuchten unterzeichnet.
Mit dem Verkäufer war vereinbart, dass dieser dem Käufer Ersatzleuchten für den Wagen hinterherschickt. Dieser Vereinbarung kam der Verkäufer auch nach, allerdings waren die vermeintlich neuen Leuchten ebenfalls defekt.
Auch stellte sich im Nachhinein heraus, dass der formelle Vertragspartner nicht derjenige ist, der dem 41- Jährigen das Fahrzeug verkauft hatte.
Ob bei diesem gesamten Vorgang strafbare Handlungen vorliegen, müssen die weiteren Ermittlungen klären.