Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie sind niedrigschwellig und richten sich besonders an Familien in belasteten Lebenslagen.
Frühe Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Sie bieten Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung. Ziel ist es, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.
Die Bundesstiftung „Fonds Frühe Hilfen“ sichert die bundesweite Umsetzung der Frühen Hilfen. Sie unterstützt die Etablierung von entsprechenden Netzwerken und die psychosoziale Unterstützung von Familien im Bereich Früher Hilfen.
Interessierte Träger können nun bis zum 29. Juli 2023 eine Beschreibung ihres Vorhabens einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplanes einreichen.
Ziel der Förderung ist es, Frühe Hilfen zukünftig in ein auf Dauer angelegtes, integriertes Versorgungssystem im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Jahr 2024 auf der Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011 einzubetten.
Mit der Förderung ist eine Beteiligung an festgelegten Erhebungen, Evaluationen und Berichtspflichten verbunden. Förderfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben. Der Anschaffungswert des einzelnen Gegenstandes darf 410 Euro netto nicht übersteigen.
Die schriftliche Antragsstellung ist bis zum 29. Juli 2023 unter Beifügung eines einschlägigen Kosten- und Finanzierungsplanes an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Jugend, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen zu richten.
Ein Vordruck für einen Kosten- und Finanzierungsplan kann unter dem Link www.kinderschutz.lra-sm.deausschreibung-fonds-fruehe-hilfe heruntergeladen werden.
Hier finden Interessierte auch den Ausschreibungstext mit allen weiteren Informationen und Voraussetzungen.