In der Nacht vom 03.12.2023, auf den 04.12.2023, gegen 24 Uhr, wurde ein 48-Jähriger einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,7 Promille. Aufgrund dessen wurde ein gerichtsverwertbarer Test in der Dienststelle durchgeführt, der einen noch geringfügig höheren Wert ergab.
Der Mann muss sich nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten.