Bereits im Dezember wurde der Pkw einer 38-Jährigen aus Mellrichstadt aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes entstempelt.
Die Betroffene wurde daraufhin eindringlich belehrt, dass sie von nun an das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Verkehrsgrund führen darf.
Dieser Umstand störte die Damen jedoch wenig. Das Fahrzeug wurde durch die Beamten am Donnerstagvormittag an einer anderen Örtlichkeit gesichtet.
Auf Nachfrage gab die 38-Jährige an, dass angeblich ihr Lebensgefährte mit dem BMW gefahren sei.
Die Parteien wurden nochmals belehrt, dass sie den Wagen erst wieder mit einer gültigen Versicherung und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle führen dürfen.
Sowohl die Fahrzeughalterin, als auch der Fahrer erhalten nun eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.