Gastbeitrag von Johannes Heller
Nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, wonach die die „Teo“-Verkaufsmodule des Fuldaer Lebensmittelunternehmens Tegut an Sonn- und Feiertag geschlossen haben müssen, setzt die Stadt Fulda nun auf Initiativen zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes.
So soll das spezielle Angebot, das sich aus Sicht der Stadt Fulda bewährt hat, in vollem Umfang erhalten bleiben.
Gleichzeitig stellte die Stadt klar, dass sie die Schließungsanordnung vom 8. Oktober 2021, die jetzt vom VGH bestätigt wurde, keineswegs forciert habe, sondern das Projekt von Anfang an positiv begleitet habe: Man sei allerdings an Recht und Gesetz gebunden und habe die gerichtliche Klärung eines strittigen Sachverhalts herbeiführen müssen, so die Stadt.
Es ging um die Frage, ob die Tegut „Teos“ als „begehbare Automaten“ oder als „Verkaufsstelle“ im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes anzusehen sind.
Zu beachten ist, dass es sich bei den „Teos“ zum damaligen Zeitpunkt um eine völlig neuartige Verkaufsform handelte.
Die Stadt Fulda hatte die Schließungsanordnung erst nach den entsprechenden Hinweisen, Prüfungen und Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Kassel als zuständiger Aufsichtsbehörde sowie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vorgenommen.
Nicht zuletzt waren auch von außen, unter anderem von gewerkschaftlicher Seite, Forderungen nach einer Sonn- und Feiertagsschließung der Verkaufsmodule erhoben worden.
Während des laufenden Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Kassel beziehungsweise vor dem VGH hatte die Stadt Fulda jedoch auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, sodass die Verkaufsmodule bisher auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet waren.
Inzwischen hat Tegut angekündet, seine „Teos“ bis auf Weiteres an Sonn- und Feiertagen zu schließen. Entsprechende Hinweise für die Kundinnen und Kunden wurden bereits an den Türen angebracht.
Die Stadt setzt nun darauf, dass im Einklang mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen bei der künftigen Landesregierung eine Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes initiiert wird, die auf eine zeitgemäße und auf die Lebenswirklichkeit der Menschen abzielende Regelung ermöglicht und zugleich den Sonntagsschutz nicht außer Acht lässt.
Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Tegut-Geschäftsführer Thomas Gutberlet zeigten sich bei einem Treffen vor dem „Teo“ an der Ochsenwiese in Fulda davon überzeugt, dass eine solche Neureglung des Gesetzes möglich ist und damit das erfolgreiche „Fuldaer Modell“ der Teo-Verkaufsmodule weiterentwickelt werden kann.
„Gerade in kleineren Stadtteilen und ländlichen Kommunen kann der ,Teo‘ helfen, Versorgungslücken zu schließen“, so Wingenfeld und Gutberlet.