Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mögen viele schon in der Schublade haben. Doch was wird im Ernstfall mit dem digitalen Nachlass, unseren Daten und Zugängen im Internet?
Stephan Sommerlik von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert in seinem Vortrag am Dienstag, den 20. Februar 2024 an der Volkshochschule Wartburgkreis in Bad Salzungen, Raum 036, Andreasstr. 11, was bei der Regelung des digitalen Nachlasses zu beachten ist.
Alle online übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach Ihrem Tod beim jeweiligen Anbieter im Netz. Deshalb ist für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht.
Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Sie durch Krankheit oder durch andere Umstände nicht in der Lage sind, selbst zu handeln.
Stephan Sommerlik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert, wie Sie in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festlegen, was mit Ihren Accounts und Daten im Ernstfall geschehen soll.
Für die Veranstaltung (24FBS10302) wird eine Teilnahmegebühr durch die Volkshochschule Wartburgkreis erhoben. Eine Teilnahme ist nach Anmeldung über die Webseite der VHS Wartburgkreis möglich: www.vhs-wartburgkreis.de
Der anderthalbstündige Vortrag findet im Rahmen einer Kooperation der Verbraucherzentrale Thüringen mit der Volkshochschule Wartburgkreis statt und beginnt um 18 Uhr.