Gastbeitrag von Christopher Eichler
Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe?
Diese Fragen sollen erneut mit Hilfe eines sogenannten „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden können, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen lässt als Kostenträger der „Kosten der Unterkunft“ für leistungsberechtigte Menschen in den kommenden Wochen die ortsüblichen Wohnungsmarktmieten neu erheben. Die erste Erhebung fand bereits 2015, die letzte im Jahr 2020 statt.
Die neuen Richtwerte werden benötigt, um bei Bürgergeld- (Leistungsbeziehenden nach dem SGB II) und Sozialhilfeempfängern (Leistungsbeziehenden nach dem SGB XII) die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft feststellen zu können.
Diese muss den aktuellen Gegebenheiten des regionalen Wohnungsmarktes Rechnung tragen und deshalb im Vierjahresrhythmus geprüft und angepasst werden.
Wachsende Nachfrage nach Wohnraum
Die derzeitige Situation, insbesondere aufgrund des Zustroms von Personen aus dem Ausland, hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach angemessenem Wohnraum massiv angestiegen ist.
Daher ist die aktuelle Erfassung umso wichtiger. Ziel der Erhebung ist es, auf der Grundlage einer aktuellen, repräsentativen Bewertung des regionalen Wohnungsmarktes eine angepasste Grundlage für die Berechnung der Kosten für Unterkunft unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten.
Diese Rechtssicherheit liegt nicht nur im Interesse der Leistungsbeziehenden, sondern auch im Interesse aller Steuerzahlenden.
Mit der Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen als Träger des Bürgergeldes und Sozialhilfe erneut das Forschungsinstitut „Analyse & Konzepte“ aus Hamburg beauftragt.
Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt.
Nun sollen in einer schriftlichen Befragung zufällig ausgewählte Vermieter befragt werden. Hierzu werden in den nächsten Wochen rund 4.000 Schreiben und Fragebögen zur Mietwerterhebung versandt.
Versand von 4.000 Fragebögen
An dieser Stelle ist nun die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Vermieter gefragt. Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Landkreis abgebildet werden.
Damit können im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden.
Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit dem ihnen zustehenden Wohnraum. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bittet daher um bereitwillige und rege Beteiligung an der Datenerhebung.
Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.
Kontakt für Rückfragen:
Für Rückfragen zur Erhebung können sich Vermieter an die Geschäftsstelle des Kommunalen Jobcenters im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unter Tel. 03693 / 485 8510 oder per E-Mail an jobcenter@lra-sm.de wenden.