BIS HEUTE – Schmalkalden-Meiningen fördert zahlreiche Tourismusprojekte – Bis 30.6.24 anmelden

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Für die Verbesserung der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur im Jahr 2024 hat der Landkreis Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 200.000 Euro bewilligt.

Die entsprechenden Bescheide wurden den antragstellenden Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen Anfang April zugestellt.

Die vom Kreistag beschlossene Förder-Richtlinie zur „Verbesserung der touristischen Infrastruktur“ ist seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Damit zählt Schmalkalden-Meiningen zu einem der ersten Landkreise in Thüringen, die auf dieser Grundlage jährlich Fördermittel zur Verfügung stellen, um die Attraktivität und Qualität der Tourismusinfrastruktur weiter zu verbessern und die touristischen Potential optimal zu nutzen. Unter anderem sollen so auch Impulse für die Tourismus-Wirtschaft erzielt werden.

Erfreulich hohe Resonanz

Für touristische Maßnahmen, die 2024 umgesetzt werden sollen, konnten bis zum 30. Juni 2023 Anträge beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Stabsstelle Kreisentwicklung, gestellt werden.

„Erfreulicherweise konnten in diesem Jahr alle eingereichten Anträge mit den im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden“, freut sich Landrätin Peggy Greiser.

Die seit 2021 umgesetzten Projekte und die erneut hohe Resonanz an Förderanträgen mache deutlich, wie wichtig die Richtlinie zur Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur im Landkreis sei.

Gerade aufgrund der gestiegenen Baupreise sei die Unterstützung der Gemeinden und Vereine zur Realisierung touristischer Projekte durch Landkreis-, aber auch Landes- und Bundesmittel weiterhin unumgänglich.

Zu den bezuschussten Projekten, welche im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen, zählen beispielsweise die Sanierung des letzten Bauabschnittes des Truse-Radweges, die Errichtung eines Radweges „Kirchturmtour“ um die Geba und die Instandsetzung der Mommelstein-Radwegebrücke in Schmalkalden.

Am Rhön-Rundweg 2 in Klings soll ein Kneipp-Becken entstehen und der Räuberrundwanderweg in Bauerbach soll eine familienfreundliche Ausstattung erhalten.

Weitere Projekte drehen sich um die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen sowie die Installation von Sitzgruppen, Infotafeln und Radreparatur- oder Ladestationen in verschiedenen Städten und Gemeinden des Landkreises.

Aufgrund zweier zurückgezogener Projekte, können im Jahr 2024 zudem weitere Fördermittel für kurzfristig geplante Maßnahmen beim Landkreis beantragt werden.

Antragsfrist für 2025 endet am 30. Juni

Die Antragsfrist für das Folgejahr 2025 endet am 30. Juni 2024. Die Richtlinie und das Antragsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes www.lra-sm.de unter Tourismus, Sport und Kultur -> Tourismus im Landkreis zu finden.

Gefördert werden Maßnahmen an der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur. Dazu gehören die eigentlichen Bauprojekte, aber auch Beschilderungen und die Ausstattung mit zum Beispiel Infotafeln, Sitzgelegenheiten, Schutzhütten oder Fahrradständern an den Rad- und Wanderwegen.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, interkommunale Zusammenschlüsse oder gemeinnützige Vereine.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Antragstellung:

Franziska Trabert
Stabsstelle Kreisentwicklung – Tourismus
Tel.: 03693/485-8391
E-Mail: f.trabert@lra-sm.de