Afrikanische Schweinepest im Landkreis SM – Veterinärbehörde ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Mitteilung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung warnt aus gegebenem Anlass vor einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Bei dieser Tierseuche handelt es sich um eine Viruserkrankung, die nur Schweine betrifft.

Sowohl Haus- als auch Wildschweine können erkranken, es gibt keine Impfung. Die Folgen sind dramatisch: Trifft das Virus auf eine Schweinepopulation, die bislang nicht mit dem Virus in Berührung gekommen war, so verenden die erkrankten Schweine schnell und qualvoll.

Im Falle eines Erkrankungsgeschehens muss die Behörde so genannte Restriktionszonen bilden, in denen der Tierverkehr drastisch eingeschränkt wird.

Hieraus ergeben sich dann teils erhebliche Folgen für schweinehaltende Betriebe, diese dürfen dann ihre Schweine nicht mehr verkaufen.

Und nicht nur das: Sollte das Virus in der Wildschweinpopulation und somit „im Wald“ auftreten, werden die Restriktionszonen zudem noch mit Zäunen abgesichert, damit erkrankte Wildschweine das Virus nicht weiterverbreiten können.

Dies wiederum hätte bedeutende Auswirkungen für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe – sie könnten ihre Flächen nicht mehr anfahren. Auch die Auswirkungen für Spaziergänger und den Tourismus wären erheblich.

Zahlreiche Maßnahmen veranlasst

All dies verdeutlicht, dass alles unternommen werden muss, um einen Eintrag des ASP-Virus in die Schweinebestände unseres Landkreises oder in unsere Schwarzwildpopulation möglichst zu verhindern oder zumindest sehr rasch zu entdecken.

Dabei hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits etliche Maßnahmen ergriffen, um vorbeugend tätig zu sein. Beispielsweise wurde durch den Kreistag im März dieses Jahres erneut beschlossen, die Trichinenprobengebühr für Schwarzwild erneut bis 31. März 2025 zu erlassen, um einen Anreiz zu setzen, mehr Schwarzwild zu bejagen und somit eine Ansteckungswahrscheinlichkeit zu reduzieren.

Bereits seit mehreren Jahren gibt es zudem ein Tonnensystem: hier kann der so genannte „Aufbruch“ erlegter Schweine (also die Innereien) hygienisch sicher an bestimmten Standorten im Landkreis kostenfrei entsorgt werden und muss nicht im Wald vergraben werden.

Auch ein Verleih von Tonnen für Gemeinschaftsjagden ist möglich. Überdies bereitet sich der Landkreis bestmöglich auf ein Seuchenszenario vor und hat entsprechende Krisenstäbe gebildet sowie Übungen organisiert. Erlegte Wildschweine werden regelmäßig beprobt.

Dass die Gefahr eines ASP-Eintrags real ist, zeigen zwei Fälle der letzten Woche: Kurz hintereinander wurde sowohl in einer Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern als auch bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau das ASP-Virus nachgewiesen.

Die Übertragungswege zu diesen beiden Fällen werden zurzeit mit Hochdruck ermittelt. Klar ist jedoch, dass der Mensch durch unachtsamen Umgang mit Lebensmitteln unabsichtlich zur Weiterverbreitung beitragen kann.

Aus diesem Grund wendet sich nun der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen an die Bürgerinnen und Bürger, um zur erhöhten Wachsamkeit aufzurufen.

„Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, dass die Afrikanische Schweinepest nicht in unseren Landkreis eingeschleppt wird“, appelliert Fachdienstleiter und Amtstierarzt Dr. David Sporn.

„Insbesondere Schweinehalter, aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger sollten sich der Gefahr der ASP bewusst sein und entsprechend handeln.“

Als wichtigste Maßnahmen für Schweinehalter (auch „Kleinstbetriebe“ mit nur wenigen Schweinen zur Mast) gelten:

- Verfütterungsverbot von Speiseabfällen! Menschliche Speisereste bzw. Lebensmittel gehören nie in den Schweinetrog

- Hygienische Absicherung der Schweinehaltung: Zutritt von Unbefugten ist verboten, die betreuenden Personen müssen beim Betreten des Stalls die Schuhe wechseln und sich die Hände desinfizieren. Gehaltenen Schweinen darf es nicht möglich sein, Kontakt mit Wildschweinen zu haben, es müssen also entsprechende Einzäunungen vorhanden sein

- Bei Auffälligkeiten ist stets ein Tierarzt hinzuzuziehen

- Schweinehaltung anmelden: Jede noch so kleine Schweinehaltung ist bei der Veterinärbehörde sowie bei der Thüringer Tierseuchenkasse anzumelden

Ebenso wichtig sind die Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger:

- Aus Gebieten, in denen die APS nachgewiesen wurde, sollten keine fleischhaltigen Lebensmittel mitgebracht werden. Dies gilt umso mehr angesichts der bevorstehenden Urlaubssaison; etliche Regionen in Italien sowie in Osteuropa sind ASP-Gebiet

- Speisereste sind in dafür vorgesehenen verschließbaren Müllbehältern zu entsorgen. Keinesfalls dürfen diese in der Natur zurückgelassen werden.

- Wer zufällig ein totes Wildschwein entdeckt, sollte sofort die Veterinärbehörde sowie den zuständigen Jagdpächter informieren und jeglichen Kontakt zum verendeten Tier vermeiden.

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Noch ist kein Fall der ASP in Thüringen aufgetreten. Damit dies so bleibt, ruft der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung dazu auf, die oben genannten Verhaltensregeln anzuwenden.

Die Veterinärbehörde steht für Rückfragen jederzeit unter der Telefonnummer 03693/485-8165 oder -8169 sowie per E-Mail unter vet.amt@lra-sm.de zur Verfügung.