In diesem Jahr ist das novellierte Thüringer Vergabegesetz in Kraft getreten. Auf Grund der Initiative verschiedener Wirtschaftsverbände, darunter auch der IHK Erfurt, wurde das Thüringer Vergabegesetz verschlankt und entbürokratisiert.
Hierzu sollen folgende Maßnahmen beitragen:
- stärkere Bezugnahme auf Eigenauskünfte der Bieter statt der Forderung von Formblättern
- einheitliche Festschreibung von höheren Mindestgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben sowohl im Baubereich als bei Lieferungen und Dienstleistungen
- Schaffung von erleichterten Vorgaben, Angebote digital per E-Mail abgeben zu können.
Das Thüringer Vergabegesetz wird allerdings einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhalten, der 1,50 Euro über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.
Unternehmen können sich gern zu den Neuerungen im Thüringer Vergabegesetz kostenfrei beraten lassen. Als Gesprächspartner steht Ihnen Markus Heyn, Leiter des IHK-Regionalbüros Weimar, zur Verfügung.
Der nächste Beratungstag zu den Neuerungen im Thüringer Vergabegesetz findet am Donnerstag, den 10. Oktober 2024, 10 bis 16 Uhr in der ANNELIESE DESCHAUER Galerie, Schlossplatz 1, 36419 Geisa (1. Etage) statt. Die Beratungen werden einzeln und individuell durchgeführt.
Zur Terminvereinbarung bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung; Andrea Schulze Tel: 03643 885410 oder E-Mail: andrea.schulze@erfurt.ihk.de