Gesundheitsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen rät zur Grippeschutzimpfung

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Der Herbst steht vor der Tür und mit ihm rückt auch die Gefahr einer neuen Grippewelle näher. Das Gesundheitsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen empfiehlt daher insbesondere gefährdeten Personen, ihren Schutz gegen die echte Virusgrippe (Influenza) aufzufrischen.

Die Influenzaviren verändern sich ständig, so dass ein eventueller Schutz aus dem Vorjahr dringend aufgefrischt werden sollte.

Für wen empfiehlt sich eine Impfung?

„Die Empfehlung gilt insbesondere für Risikogruppen“, betont Dr. Jana Oechel, medizinische Fachdienstleiterin Gesundheitsamt.

Dazu zählen

· alle Personen ab 60 Jahren;

· Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel;

· Personen jeden Alters mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. chronische Atem-, Herz-, Nieren- oder neurologische Erkrankungen);

· Personen, die in engem Kontakt zu Risikopatienten stehen (z.B. medizinisches oder privates Pflegepersonal)

· sowie Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln.

Bei Personen, die an Fieber leiden (über 38°C) oder bei denen eine Allergie gegen die Inhaltsstoffe des Impfstoffes vorliegt, sollte auf eine Impfung verzichtet werden.

Zur Vorbeugung einer möglichen Ansteckung mit Influenzaviren rät das Gesundheitsamt, den gängigen Verhaltensweisen zu folgen, auf die bereits im Zuge der Corona-Pandemie hingewiesen wurde.

Insbesondere bei Symptomen einer Erkältung sollte auf eine strenge persönliche Hygiene und Abstand zu gesunden und vor allem gefährdeten Personen geachtet werden.

Corona-Impfung empfohlen für gefährdete Personen

Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass es im Moment auch wieder verstärkt zu Infektionen mit dem Coronavirus kommt.

Auch hier empfiehlt es sich für gefährdete Personengruppen, ergänzend zur Basisimmunität (Impfung oder Erkrankung) jährlich im Herbst eine Corona-Impfung vornehmen zu lassen.

Die Empfehlung gilt für Personen

· ab einem Alter von 60 Jahren;

· Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufgrund einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht;

· Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden

· sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen ab einem Alter von 6 Monaten, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Bei Personen mit einem gesunden Immunsystem, die im laufenden Jahr bereits eine SARS- COV-2-Infektion hatten und gesunden Erwachsenen sowie Schwangeren mit einer Basisimmunität kann auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet werden.

An Hausarzt oder Gesundheitsamt wenden

Um eine bestmögliche Versorgung im Hinblick auf die Influenza- und die Corona-Schutzimpfung zu erhalten, rät das Gesundheitsamt betroffenen Personen, Kontakt zu Ihrem Hausarzt aufzunehmen.

Bei Problemen der Verfügbarkeit und Durchführung in Zusammenhang mit einer Corona-Auffrischungsimpfung hilft zudem die Hotline des Fachdienstes Gesundheit unter der Rufnummer 03693/485-4000 weiter.

Anrufer hinterlassen bitte ihren Namen, ihre Telefonnummer und schildern kurz ihr Anliegen. Die Mitarbeiter rufen dann schnellstmöglich zurück.