Für die Gemütlichkeit ein kleines Lagerfeuer im Garten entzünden macht der ein oder andere, wenn das Ganze aber Ausmaße eines „privaten Sonnwendfeuers“ annimmt und besorgte Nachbarn bei der Polizei anrufen, ist das zu viel.
Am Freitagabend wurde eine Streife der PI Mellrichstadt in eine dicht bebaute Wohnsiedlung gerufen, in der auf einem Grundstück ein solches Feuer entzündet wurde. Schon auf der Anfahrt konnte über den Hausdächern deutlicher Funkenflug wahrgenommen werden.
Vor Ort wurde dann ein Feuer mit einem Durchmesser von ca. 2 m und ca. 5 m hohe Flammen festgestellt, unweit des Wohnhauses und schön umgeben von leicht brennbaren Hecken und Bäumen.
Für Löschzwecke lag lediglich ein handelsüblicher Gartenschlauch bereit, mit dem ein Übergreifen der Flammen/Funkenflug auf fremdes Eigentum bei mehr Wind sicherlich nicht adäquat hätte verhindert werden können.
Der Grundstückseigentümer musste mittels Gartenschlauch das Feuer deutlich verkleinern, außerdem darf er sich auf ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung über das Verhüten von Bränden einstellen.