UBS für Azubis werden ab 2025 beim Landesamt für Verbraucherschutz ausgestellt

Mitteilung der Stadt Meiningen

Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind.

Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten. Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen.

Nur damit ist die ärztliche Untersuchung möglich. Diese Unterlagen legen sie in der Arztpraxis vor. Bisher konnten die notwendigen Untersuchungsberechtigungsscheine beim Bürgerbüro der Stadt Meiningen beantragt werden.

Dies ist ab dem 1. Januar 2025 ausschließlich beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz möglich, wie aus einer Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hervorgeht.

Jugendliche und/oder ihre Eltern, die einen solchen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen möchten, wenden sich daher ab dem 1. Januar 2025 bitte direkt an das Landesamt für Verbraucherschutz: www.verbraucherschutz.thueringen.de/ubs