Am Sonntag, den 23. Februar 2025, wird ein neuer Bundestag gewählt - einige Monate früher als ursprünglich geplant. Der Wahlkampf zwischen den Parteien läuft in den letzten Tagen auf Hochtouren.
Das besondere in diesem Jahr: Die Wahl fällt mitten in die Karnevalszeit. Was gibt es dabei zu beachten und welche Regeln gelten in den Wahllokalen, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben? Wir verraten es Euch.
Darf man verkleidet wählen gehen?
Verkleidet ins Wahllokal zu kommen ist kein Problem, solange das Kostüm die Wahl nicht beeinflusst. Man sollte sich also nicht unbedingt als Wahlplakat verkleiden.
Wie viel Schminke ist erlaubt?
Bunte Schminke und auch Masken sind im Wahllokal erlaubt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass Euch die Wahlhelfer auf dem Ausweis erkennen können.
Betrunken ins Wahllokal?
Die Bundeswahlleitung informiert, dass eine betrunken abgegebene Stimme genau so gültig sei wie ein nüchtern gesetztes Kreuzchen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Ordnung im Wahlraum nicht gestört wird.
Gibt's Partyhits am Sonntag?
Der Wunsch einiger Narren, auch im Wahllokal „Viva Colonia“ und Co. zu hören, könnte in Erfüllung gehen. Die Bundeswahlleitung empfiehlt zwar, auf Musik zu verzichten, grundsätzlich verboten ist es aber nicht.