Schwalben & ihre Nester ganzjährig geschützt – Entfernung ist verboten

Mitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld

Jedes Jahr im Frühjahr kehren unsere heimischen Schwalben aus wärmeren Regionen zurück, um ihre Brutstätten erneut zu beziehen. Während Rauchschwalben Ställe und Scheunen bevorzugen, nisten Mehlschwalben direkt an Gebäuden – oft mitten in Wohngebieten.

Doch was im Winter verlassen wirkt, ist für die Vögel ein wertvolles Zuhause. Da Schwalben ihre Nester Jahr für Jahr wieder nutzen, ist deren Entfernung nicht nur problematisch, sondern auch gesetzlich verboten.

Wer an einem Gebäude mit Schwalbennestern bauliche Veränderungen plant, sollte sich daher frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen.

Schon in der Antike wurden Schwalben als heilige Tiere verehrt, und im Mittelalter galten sie als Symbol für Glück und den nahenden Frühling.

Heute jedoch sind sie oft von menschlichen Eingriffen bedroht – ein Verlust, den wir verhindern können. Schwalben und ihre Nester stehen tatsächlich unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der Grund: Diese Vögel sind zunehmend gefährdet und stehen bereits auf der Roten Liste der Brutvögel. Versiegelte Flächen erschweren ihnen die Nestkonstruktion, und moderne, glatte Fassaden bieten kaum Halt für neue Nester.

Zudem macht der Rückgang der Insektenpopulation den Schwalben das Leben schwer. Deshalb ist es umso wichtiger, bestehende Brutstätten zu bewahren und den Tieren geeignete Lebensräume zu sichern.

Ein Zusammenleben mit Mehlschwalben ist nicht nur möglich, sondern kann auch Freude bereiten. Wer sie beim Aufziehen ihres Nachwuchses beobachtet, erlebt ein faszinierendes Naturschauspiel.

Mit einfachen Maßnahmen wie Kotbrettern unter den Nestern lässt sich zudem Verschmutzung an Hausfassaden verhindern. Die Untere Naturschutzbehörde berät gerne zur Durchführung von Schutzmaßnahmen.

Interessierte können sich an Frau Beck, Tel.: 09771 / 94 – 344, und Frau Voll, Tel.: 09771 / 94 – 328, von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rhön-Grabfeld für nähere Informationen wenden.