11-jähriger Graffiti-Sprüher in Ostheim mit Schreibfehler erwischt

In der Nacht von Donnerstag, den 02.05.2019 auf Freitag, den 03.05.2019 wurde durch zunächst unbekannten Täter die rückwärtige Wand des Edeka-Getränkemarktes in Ostheim mit Graffiti besprüht.

Es wurde mit schwarzer Farbe „Team 2.5.19“ aufgesprüht. Am Freitagnachmitttag wurde erneut mitgeteilt, dass der Supermarkt auch mit einem weiteren Schriftzug in grüner Farbe besprüht wurde.

Kurze Zeit später ging bei der Polizeiinspektion Mellrichstadt der Zeugenhinweis über einen Buben ein, der dabei beobachtet wurde, wie er eine Kartentafel in Ostheim besprühte. Daraufhin vom Zeugen angesprochen, ergriff der junge Mann die Flucht, konnte jedoch schnell durch die eingesetzte Streife der Polizeiinspektion Mellrichstadt gestellt werden.

Beim Täter handelte es sich um einen 11-jährigen Jungen aus Ostheim, der auch teilweise geständig war - lediglich den schwarzen Schriftzug bestritt er. Der Sachschaden an der Hauswand beläuft sich auf ca. 200,00 Euro.

In Zukunft sollte der Bub vielleicht statt Wände zu besprühen, seine Rechtschreibung üben und verbessern, da der Schriftzug, der aus nur 3 Wörtern bestand, rechtschreibtechnisch nicht ganz fehlerfrei war.


Im Tatzeitraum von Dienstag, den 30.04.2019 bis Donnerstag, den 02.05.2019 wurde durch unbekannte(n) Täter aus einem Freizeitgrundstück in den Bremelsbergen (sog. Kirschberge) in Ostheim, ein rot/graues dieselbetriebenes Stromaggregat des Herstellers Yanmar, im Wert von ca. 1000,00 Euro, entwendet.

Aufgrund des hohen Eigengewichtes dürften hier zum Abtransport mindestens 2 Personen nötig gewesen sein.


In der Zeit von Donnerstag, den 02.05.2019 etwa 17:00 Uhr bis Freitagvormittag, ca. 11:00 Uhr, ereignete sich eine sogenannte Unfallflucht in Fladungen. Durch bislang unbekannte(n) Verkehrsteilnehmer(in) wurde in der Sudetenstraße eine Steinbegrenzungsmauer zwischen Garageneinfahrt und Hauseingang angefahren, wodurch an der Mauer ein Sachschaden von etwa 200,00 Euro entstand.

Der/die bislang unbekannte Unfallverursacher(in) entfernte sich anschließend direkt von der Unfallstelle ohne den Unfall gemeldet- und sich um die Schadensregulierung gekümmert zu haben.